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Jetzt Titelschutzanzeige beauftragen

  • Sammel-Titelschutzanzeige
    Eine Sammel-Titelschutzanzeige ist die Ankündigung mehrer Titel für ein Werk in einer Titelschutzanzeige. Grundsätzlich ist auch die im Rahmen einer Sammel-Titelschutzanzeige die erfolgte öffentliche Ankündigung wirksam, sofern die damit verbundene Sperrwirkung nicht zu einer unzumutbaren Behinderung der Mitbewerber in der Wahl eines eigenen Titels führt. Derartige Sammelschutzanzeigen erfüllen einen doppelten...
  • Titelschutz
    Werktitel sind gesetzlich gem. § 5 Abs. 3 MarkenG als geschäftliche Bezeichnungen geschützt. Ein Werktitel bezeichnet, wie der Name schon sagt, ein Werk und damit ein Produkt. Der Titel dient der Unterscheidung von einem Werk von einem anderen Werk. Der Schutz eines unterscheidungskräftigen Titels beginnt mit der tatsächlichen Benutzung.
  • Titelschutzanzeige
    Grundsätzlich entsteht Titelschutz mit der Benutzung des Titels im geschäftlichen Verkehr, z.B. mit dem Erscheinen eines Buches. Es ist allgemein anerkannt, daß für die Entstehung des Titelschutzes die öffentliche Ankündigung des Werkes unter seinem Titel der tatsächlichen Benutzungsaufnahme durch Erscheinen gleichzustellen ist, wenn das Werk in angemessener Frist unter dem...
  • Zeitschriftentitel
    Zeitschriftentitel können grundsätzlich gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG als Werktitel geschützt sein. An die Unterscheidungskraft von Zeitschriftentiteln werden nur geringe Anforderungen gestellt, weil auf dem Zeitungs- und Zeitschriftenmarkt seit jeher Zeitungen und Zeitschriften unter mehr oder weniger farblosen Gattungsbezeichnungen angeboten werden. Urteile zum Schutz von Zeitschriftentiteln: BGH GRUR 1999,...