Sammel-Titelschutzanzeige

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On Oktober 25, 2015, Posted by , With Kommentare deaktiviert für Sammel-Titelschutzanzeige

Eine Sammel-Titelschutzanzeige ist die Ankündigung mehrer Titel für ein Werk in einer Titelschutzanzeige. Grundsätzlich ist auch die im Rahmen einer Sammel-Titelschutzanzeige die erfolgte öffentliche Ankündigung wirksam, sofern die damit verbundene Sperrwirkung nicht zu einer unzumutbaren Behinderung der Mitbewerber in der Wahl eines eigenen Titels führt.

Derartige Sammelschutzanzeigen erfüllen einen doppelten Zweck. Zum einen ersparen sie dem Ankündigenden zeitliche Verzögerungen, die dadurch eintreten können, daß Mitbewerber dem einen oder anderen Titel aufgrund älterer Rechte widersprechen; in einem solchen Fall kann er ohne weiteres auf einen anderen Titel ausweichen, ohne eine erneute Titelschutzanzeige schalten zu müssen. Sodann ermöglicht eine kurzfristige Sicherung mehrerer Titel, Marktanalysen für einen geeigneten Titel durchzuführen, ohne Gefahr zu laufen, daß der Titel inzwischen anderweitig belegt wird.

Allerdings darf die mit der Sammel-Titelschutzanzeige verbundene Sperrwirkung nicht zu einer unzumutbaren Behinderung der Mitbewerber in der Wahl eines eigenen Titels führen. Einer solchen Gefahr wird jedoch zum einen durch das weitere Erfordernis vorgebeugt, daß sich der Ankündigende innerhalb einer angemessenen Zeit durch Benutzungsaufnahme für einen Titel entscheiden muß. Insoweit sind im Interesse der Mitbewerber strenge Anforderungen zu stellen. Gegebenenfalls wird dem Ankündigenden, der sich inzwischen für einen Titel entschieden hat und bei dem sich die Benutzungsaufnahme aus anderen Gründen verzögert, auch zuzumuten sein, bekanntzugeben, welche Titel nicht mehr beansprucht werden. Darüber hinaus darf durch die Sammelanzeige keine so große Anzahl von Titeln belegt werden, daß dies zu einer Titelblockade, einer sogenannten Titelhamsterei, führt.

Urteil: BGH GRUR 1989, 760 – Titelschutzanzeige

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