Jetzt Ihre Titelidee rechtzeitig mit einer Titelschutzanzeige schützen
Mit der Veröffentlichung einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin schützen Sie Ihren Titel bereits vor Erscheinen des Werkes nach §§ 5, 15 Markengesetz.
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Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme(n) ich/wir (für Mandanten) Titelschutz in Anspruch für:
… (Titel)
in allen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Schriftarten und Zusätzen für Medien, insbesondere für alle Printmedien und Druckerzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige audiovisuelle Medien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, einschließlich CD-ROM, CD-I, DVD und Bluray, ferner für elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich Online-Medien, Online- und Offline-Dienste sowie sonstige Mediendienstleistungen und Medienprodukte aller Art, für Domain-Bezeichnungen, Multimedia-Anwendungen, für Event-Merchandising sowie für Messen, Kongresse und sonstige Veranstaltungen aller Art.
… (Absender)