Titelschutzanzeige

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On Oktober 25, 2015, Posted by , With Kommentare deaktiviert für Titelschutzanzeige

Grundsätzlich entsteht Titelschutz mit der Benutzung des Titels im geschäftlichen Verkehr, z.B. mit dem Erscheinen eines Buches. Es ist allgemein anerkannt, daß für die Entstehung des Titelschutzes die öffentliche Ankündigung des Werkes unter seinem Titel der tatsächlichen Benutzungsaufnahme durch Erscheinen gleichzustellen ist, wenn das Werk in angemessener Frist unter dem Titel erscheint. Die öffentliche Ankündigung in branchenüblicher Weise erfolgt in der Regel durch eine Titelschutzanzeige.

Die Anerkennung einer Vorverlegung des Titelschutzes auf den Zeitpunkt der öffentlichen Titelankündigung entspricht einem bereits in der Entstehungsphase eines Verlagsobjekts vorhandenen besonderen Schutzbedürfnis der beteiligten Verkehrskreise. Sowohl auf seiten des den Titel ankündigenden Verlegers als auch auf seiten seiner Mitbewerber besteht ein erhebliches (wirtschaftliches) Interesse daran, möglichst frühzeitig über den Titel eines geplanten Verlagsobjekts zu informieren bzw. informiert zu werden. Der Ankündigende ist im Hinbick auf die mit der Herausgabe eines neuen Verlagsobjekts in der Regel verbundenen beträchtlichen Investitionen vor allem daran interessiert, Dritte, die prioritätsältere Rechte an demselben oder einem verwechslungsfähigen Titel beanspruchen, zu einem baldigen Widerspruch zu veranlassen. Andererseits dient die Ankündigung aber auch dazu, Mitbewerber davon abzuhalten, bei der Wahl eigener Titel in den Verwechslungsbereich prioritätsälterer Titel zu geraten.


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