Titelschutz

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On Oktober 25, 2015, Posted by , With Kommentare deaktiviert für Titelschutz

Werktitel sind gesetzlich gem. § 5 Abs. 3 MarkenG als geschäftliche Bezeichnungen geschützt. Ein Werktitel bezeichnet, wie der Name schon sagt, ein Werk und damit ein Produkt. Der Titel dient der Unterscheidung von einem Werk von einem anderen Werk. Der Schutz eines unterscheidungskräftigen Titels beginnt mit der tatsächlichen Benutzung.

Referenz: Titelschutz

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